Language: Deutsch
Soziale Netzwerke leben von Nutzerdaten – sie bilden die zentrale Ressource digitaler Plattformen. Doch obwohl diese Daten individuell von Nutzer:innen bereitgestellt werden, entfalten sie ihren gesellschaftlichen Wert erst in der kollektiven Auswertung. Genau hier setzt dieser Vortrag an: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, diese Daten im Interesse des Gemeinwohls zugänglich zu machen und zu nutzen? Ziel des Vortrags ist es daher, die bestehenden rechtlichen Grundlagen systematisch einzuordnen und kritisch zu hinterfragen. Er richtet sich an alle, die sich aus wissenschaftlicher oder journalistischer Perspektive für die Schnittstelle von Recht, Digitalisierung und gesellschaftlicher Verantwortung interessieren.
Was dürfen Teilnehmende erwarten? Zunächst wird die Datenübermittlung durch die Netzwerke selbst in den Blick genommen. Neben Ansprüchen aus dem Social-Media-Vertrag werden insbesondere gesetzliche Ansprüche (insb. Art. 40 Abs. 4 DSA) einschließlich aktueller Gerichtsentscheidungen hierzu beleuchtet. Darüber hinaus wird die eigenständige Erhebung von Netzwerkdaten behandelt. Dabei geht es um die Rechtslage beim automatisierten Text- und Datamining (Scraping), die rechtliche Einordnung manueller Datenerhebung sowie die Bedingungen und Risiken individueller Datenspenden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen gegenüber Behörden, etwa dem Zugang zu Daten, die von Netzwerken an die BNetzA übermittelt wurden. Abschließend werden Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräumen von Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft dargestellt – verbunden mit einer Einladung zur Kooperation zwischen diesen verschiedenen Akteuren.
Tobias Gostomzyk ist Professor für Medienrecht am Institut für Journalistik der Technischen Universität Dortmund. Zugleich lehrt er an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Seine Forschungsschwerpunkte bilden die digitale Fortschreibung des Medienrechts einschließlich der Herausforderungen an Kommunikationsgrundrechte sowie die Herausbildung normativer Standards der Netzkommunikation. Die im Vortrag behandelten Fragen sind Gegenstand eines vom BMFTR geförderten Forschungsprojekts, in dem Netzwerkdaten genutzt werden, um vertiefte Aussagen über die Funktions- und Wirkungsweise von Desinformation zu ermöglichen.